Patienteninformation
Reden lernt man nur durch reden
Marcus Tullius Cicero
Hier finden Sie einen detaillierten Überblick über den Ablauf der Therapie und alles, was Sie dafür benötigen.
Gerne können Sie einen Termin unter 0676/9484548 oder per Mail an praxis@zahlbrecht.com mit mir vereinbaren.
Vor dem Behandlungsbeginn benötigen Sie bitte eine Verordnung Ihres Facharztes oder Ihrer Fachärztin (HNO, Kinderheilkunde, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Neurologie). Diese muss – abhängig von der Krankenkasse – chefärztlich bewilligt werden. Dies ist erforderlich, damit Sie einen Teil der Therapiekosten rückerstattet bekommen. Die Therapiekosten können von der ÖGK, SVS, KFA und BVAEB rückerstattet werden. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Höhe der Refundierung. Ihre bewilligte Verordnung bringen Sie bitte in unsere erste gemeinsame Sitzung mit.
Auf der Verordnung sollte stehen:
- Diagnose: z.B: Sprachentwicklungsstörung oder Myofunktionelle Störung
- Art der Therapie: logopädische Therapie
- Anzahl und Dauer der Einheiten: z.B. 10 x 60 Min/T3
Die Kosten der logopädischen Therapie richten sich nach der Empfehlung des Berufsverbandes „logopädieaustria“ und nach Dauer der jeweiligen Einheit, die je nach Störungsbild unterschiedlich sein kann.
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45 Minuten (T2) in der Praxis €75
(35 Minuten Therapie, 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientInnen)
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60 Minuten (T3) in der Praxis €95
(45 Minuten Therapie, 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne PatientInnen)
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Hausbesuchspauschale €20
Ich bin Wahllogopädin, daher gibt es keine direkte Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse, Sie müssen die Therapiekosten vorerst selbst tragen. Jede Einheit ist im Anschluss in bar oder per Bankomat zu bezahlen. Nach Ausstellung der Honorarnote können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Abhängig von Ihrer Krankenkasse (ÖGK, SVS, KFA, BVAEB) werden 40-70 % der Therapiekosten rückerstattet. Zusätzliche Privatversicherungen zahlen oft bis zu 100 %. Übermitteln Sie einfach Ihre bewilligte Verordnung plus Honorarnote an die Krankenkasse.
Die Therapie findet wöchentlich statt. Bitte erscheinen Sie immer pünktlich, da im Falle einer Verspätung sich die Therapiedauer entsprechend verkürzt. Um eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten, bitte ich Sie bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen (für den Montagstermin gilt der Freitag).
Eine Absage bzw. Terminverschiebung ist telefonisch, per SMS oder auch per Mail möglich: 0676/9484548, praxis@zahlbrecht.com
Ich bitte um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen die Therapiestunde dennoch in Rechnung gestellt wird. Diese Kosten können beim Krankenversicherungsträger nicht geltend gemacht werden.
Ablauf der Therapie
Ersttermin
Es findet ein ausführliches Anamnesegespräch sowie eine umfassende logopädische Abklärung statt. Anschließend wird das weitere Vorgehen besprochen.
Therapie
Die logopädische Therapie findet im Einzelsetting bei mir in der Praxis statt. Grundsätzlich findet die Therapie einmal wöchentlich statt, kann jedoch je nach Bedarf individuell angepasst werden. Bitte bringen Sie die Unterlagen sowie das Therapiematerial, welches Sie von mir erhalten haben, immer in die Therapie mit.
Hausbesuche
Ausschließlich Erwachsene, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder bei bestimmten neurologischen PatientInnen, können Hausbesuche in Anspruch genommen werden. Dies wird individuell im Erstgespräch besprochen. Der Hausbesuch muss auf der Verordnung (10 x logopädische Therapie zu je 60 Min + Hausbesuch) vermerkt sein.
In Vivo-Arbeit
Alltägliche Situationen und Anforderungen stellen PatientInnen mit neurologischen Erkrankungen oft vor eine große Herausforderung. Bei der In Vivo-Arbeit geht es darum, mit solchen Gegebenheiten wieder vertraut zu werden. Dinge des täglichen Lebens wie einkaufen, telefonieren, ein Zugticket kaufen uvm. werden gemeinsam durchgeführt. Im Vorhinein wird besprochen, ob und wenn ja, wie es in der Therapie eingesetzt wird.